Abweichender Halter
Abweichender Halter | A
In der Kfz Versicherung spricht man vom "abweichenden Halter", wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wurde, eine andere ist als der Versicherungsnehmer.
Da der Halter neben dem Versicherungsnehmer im Schadenfall haftet, ist abweichende Halterschaft in aller Regel von den Versicherungsgesellschaften nicht erwünscht und wird oft mit hohen Zuschlägen "bestraft". Einige Versicherer verweigern sogar in solchen Fällen die Antragsannahme. Liegt bei Ihnen abweichende Halterschaft vor, ist es ratsam, vorher zu klären, wie der von Ihnen gewählte Versicherer damit umgeht (teilweise werden Familienmitglieder in häuslicher Gemeinschaft als abweichende Halter akzeptiert, z. B.: Kind, Ehe- oder Lebenspartner).

