Abzug neu für alt
Abzug neu für alt | A
Bei einem Kaskoschaden kann es sein, dass Sie als Versicherungsnehmer nicht die vollständigen Reparaturkosten ersetzt bekommen. Denn werden bei der Reparatur des Schadens beschädigte Altteile gegen neue Teile ausgetauscht (z.B. die Kupplung des Wagens), haben diese in der Regel einen höheren Wert als die alten ausgetauschten Teile.
Die Kfz-Versicherung muss aber nach geltendem Recht nur den Wert erstatten, den die alten Teile hatten. Den Rest müssen Sie als Versicherungsnehmer normalerweise selbst bezahlen. Dies nennt man „ Abzug neu für alt“.
In bestimmten Tarifen wir aber immer mehr auf den Abzug neu für alt verzichtet.


