Anzeigepflicht
Anzeigepflicht | A
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers (Obliegenheiten), gehört es, bestimmte Regeln beim Abschluss des Versicherungsvertrags zu beachten, um im Versicherungsfall in den Genuss der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung zu kommen.
Bei Vertragsabschluss ist der Versicherungsnehmer/Antragsteller dazu verpflichtet (Obliegenheitspflicht), alle ihm bekannten Umstände, die für die Annahme des Versicherungsantrages seitens des Versicherers wichtig sind, anzugeben (gemäß § 19 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertrags-Gesetz)). Entscheidend für die Annahme des Versicherungsantrages sind die Informationen, die der Antragsteller dem Versicherer gibt und die der Versicherer ausdrücklich erfragt (§ 19 Abs. 1 Satz 3 VVG).
Ändert sich etwas an diesen Umständen, z.B. das Fahrzeug wird zusätzlich von einem 17-Jährigen gefahren oder die jährliche Kilometerfahrleistung hat sich von 9000 km auf 15.000 km erhöht, so muss der Versicherungsnehmer diese Änderungen anzeigen.


