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Auslandsschutz

Auslandsschutz   | A

Wer unverschuldet im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, muss mit erheblich geringeren Entschädigungen bei Personen- und Sachschäden als in Deutschland rechnen. Auch das Schmerzensgeld ist meist deutlich geringer und die Kosten für Mietwagen. Nutzungsausfall, Sachverständigengutachten oder einen Anwalt werden oft überhaupt nicht ersetzt.

Denn für den Schadenersatz ist das nationale Recht am Unfallort maßgeblich. Dazu kommen oft sprachliche Probleme, unbekannte Rechtsverhältnisse und langwierige Auseinandersetzungen wegen der Schadenersatzansprüche.

Mit dem Auslandsschutz sichern Sie sich gegen Versicherungslücken ab, die durch unverschuldete Unfälle im Ausland entstehen. Diese Zusatzleistung garantiert Ihnen eine Entschädigung nach deutschem Recht, auch wenn die Versicherung des Unfallgegners im Reiseland deutlich weniger zahlen muss.

Durch den Auslands-Schadenschutz werden Sie im Falle eines Unfalles so gestellt, als sei das den Schaden verursachende Fahrzeug bei Ihrer Versicherung haftpflichtversichert. Schadenersatzansprüche können Sie somit direkt bei Ihrer Versicherung nach deutschem Standard und deutschem Recht geltend machen.

Bei vielen Versicherungen ist gegen einen geringen Zuschlag der Einschluss eines Auslandsschutzes als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung möglich.

Der Auslandsschutz gilt je nach Versicherungsgesellschaft in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.