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Versicherungsdeutsch rund um die Kfz-Versicherung. Von AWD verständlich erklärt!

Versicherungsdeutsch - von AWD verständlich erklärt!
 

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) – Wie funktioniert das?

Seit dem 1.3.2008 benötigen Sie für die Zulassung eines Fahrzeuges eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Diese ersetzt die bisherige Deckungskarte/Doppelkarte.

Für jede An- und Ummeldung eines Fahrzeuges, z.B. nach dem Kauf eines neuen/gebrauchten Fahrzeuges bzw. nach einem Umzug, benötigen Sie die neue elektronische Versicherungsbestätigung.

Eine eVB ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig.
Wechseln Sie zum Jahresbeginn mit demselben Fahrzeug den Versicherer, benötigen Sie keine eVB. In diesem Fall können Sie direkt auf unseren Seiten einen Vergleich rechnen und die neue Versicherung auch gleich online abschließen.


Sollten Sie einen Wagen anmelden oder ummelden wollen, dann benötigen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassung Ihres Fahrzeugs. In diesem Fall stellen Sie bitte eine Anfrage auf Beratung. Unser Berater wird dann den Vergleich für Sie rechnen und Ihnen die nötige eVB umgehend zukommen lassen. Anschließend hilft er Ihnen auch beim Abschluss der Versicherung.

GAP-Deckung – Was ist das?

Eine GAP-Deckung von engl. gap = Lücke ist eine zusätzliche Versicherungsleistung für Leasingfahrzeuge, die zu einer Kaskoversicherung mit beantragt werden kann.
Die GAP-Deckung ersetzt im Schadenfall z.B. bei Diebstahl oder Totalschaden die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und seinem Abrechnungswert laut Leasingvertrag.

Ohne GAP-Deckung muss die Differenz, die schon bei einem Mittelklassewagen mehrere Tausend Euro beträgt vom Versicherungsnehmer übernommen werden, sofern in seinem Vertrag keine GAP-Deckung eingeschlossen ist.

Mallorcapolice – Was ist das?

Die "Mallorca-Police" ist ein geflügeltes Wort geworden. Es steht für eine Zusatzversicherung für Mietwagen in bestimmten Regionen. Weil die Deutschen so gern nach Mallorca reisen und sich daher dort auch häufig einen Leihwagen nehmen, ist der Ausdruck "Mallorca-Police" entstanden. Diese Art der Zusatzversicherung ist keinesfalls auf Mallorca oder Spanien beschränkt.
Wer sich einen Leihwagen im Ausland anmietet, unterwirft sich den dortigen Regeln. Damit gelten die Regelungen in dem betreffednen Land. Und so kann es im Ausland bei einem Leihwagen passieren, das nur die Mindestversicherungssumme vereinbart ist. Kommt es im Schadenfall zu höheren Kosten, so sind diese Kosten vom Unfallverursacher aus eigener Tasche zu zahlen. Mit dem Abschluss einer "Mallorca-Police" wird mithin eine höhere Versicherungssumme vereinbart.

Rabattschutz bzw. Rabattretter – Was ist das?

Einige Versicherungen bieten mittlerweile einen Rabattschutz bzw. Rabattretter an. Hier kann zwischen zwei Arten unterschieden werden:

Der kostenlose Rabattretter gilt zumeist für Versicherte, die schon eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erreicht haben (in der regel mindestens die SF 25 in der Haftpflicht). Mit einem Rabattretter verändert sich zwar nicht der Beitrag, aber in der Schadenfreiheitsklasse wird man trotzdem zurück gestuft.

Mit dem Rabattschutz als kostenpflichtige Zusatzleistung erkauft man sich, dass im Falle eines Unfalls (bei einigen Versicherungen auch bis zu drei Unfällen) der Beitragssatz unverändert bleibt und man auch in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurück gestuft wird, so lange man bei demselben Versicherer bleibt.

Beiden Varianten gemeinsam ist: Beim ersten Unfall ändert sich der Beitrag nicht.

AWD-Tipp- zum Rabattschutz: Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Versicherungsnehmer OHNE RABATTSCHUTZ erfahren hätte. Nach einem Unfall sollte man also unbedingt vor dem Wechsel der Versicherung die neue Einstufung prüfen.

Schadenfreiheitsklasse – Wonach werden Sie eingestuft?

Die Anzahl der schadenfreien Jahre stellt ein subjektives Gefahrenmerkmal für die Tarifierung in der Kraftfahrzeughaftpflicht- bzw. Fahrzeugvollversicherung, nicht jedoch der Teilversicherung, dar. Sie drücken sich in den Schadenfreiheitsklassen mit dem jeweilig festgelegten Schadenfreiheitsrabatt in Prozent aus.

Die Einordnung in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse ist von tatsächlich unfallfrei gefahrenen Kalenderjahren abhängig. Für Ihre Versicherung gilt ein unfallfrei gefahrenes Kalenderjahr als schadenfreies Kalenderjahr, wenn sie für das versicherte Fahrzeug keine Leistungen erbringen bzw. keine Rückstellungen bilden musste. Je mehr schadenfreie Jahre Sie haben, je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger Ihr Versicherungsbeitrag.

Schutzbrief – Welche Leistungen sind abgedeckt?

Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages. Deshalb haben alle seine Leistungen keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.

Den Schutzbrief gibt es mittlerweile in vielen "Ausführungen", neben der Standard-Variante bieten viele Versicherer auch eine Komfort-Variante oder sogar einen Luxus-Schutzbrief an.

AWD-Tipp: Die meisten Schutzbriefe, die direkt mit der Autohaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, gelten nur für ein Fahrzeug. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und die Mittelmeerstaaten, allerdings nur dann, wenn der Versicherungnehmer mit dem eingetragen Fahrzeug unterwegs ist. Wenn mehrere Fahrzeuge versichert werden sollen, ist ein separat abgeschlossener Schutzbrief meist sinnvoller.

Werkstattbindung – Was ist das?

Bei Verträgen mit Werkstattbindung verzichtet der Versicherungsnehmer im Schadenfall auf eine freie Wahl der Autowerkstatt, d. h. er verpflichtet sich, eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen. Dieses wird meist mit Rabatten belohnt. Weitere Vorteile sind zusätzliche Serviceleistungen, die je nach Versicherer unterschiedlich sind, wie z. B.:
  • 24 h Hotline
  • Abhol- und Bringservice
  • Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur

Führt der Versicherungsnehmer die Reparatur nicht in einer Partnerwerkstatt des Versicherers durch, droht ihm in den meisten Fällen eine Leistungskürzung und/oder ein rückwirkender Wegfall des Rabattes für die Werkstattbindung.

Im Rahmen des Kfz-Versicherungsvergleichs können Sie den Punkt Werkstattbindung explizit auswählen.