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AWD-Tipps rund um die Kfz-Versicherung: Wie verhalten Sie sich richtig im Schadensfall?

AWD-Tipps: Wie verhalten Sie sich richtig im Schadensfall?
 

Nutzungsausfall-Entschädigung – Was steht Ihnen im Schadenfall zu?

Eine Nutzungsausfall-Entschädigung wird dann gezahlt, wenn bei einem Unfall ein Fahrzeug in der Weise beschädigt wird, dass es der Geschädigte für eine bestimmte Zeit nicht nutzen kann, obwohl er es gern nutzen würde und auch nutzen könnte (Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit).

Anstelle von Mietwagenkosten kann der Geschädigte dann bestimmte Beträge für die entgangene Nutzung seines privaten Pkw geltend machen.

Die Nutzungswerte bzw. die Höhe der Entschädigungsbeträge richten sich nach einer Tabelle, die in verschiedene Gruppen (A bis L) unterteilt ist. Die in der Gruppe A eingestuften Fahrzeuge sind kleinere Fahrzeuge, die in L eingestuften Pkw sind Luxusfahrzeuge.

Rabatte – Bumerang im Schadenfall?

Die Versicherer gewähren zum Teil erhebliche Rabatte auf den Versicherungsbeitrag, die an so genannte weiche Kriterien gebunden sind. Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Rabattbereiche:

Wenigfahrerrabatt, z.B. jährliche Fahrleistung bis max. 9.000 Kilometer,

Neuwagenrabatt, der im Haftpflichtbereich für die ersten zwei Jahre 5% ausmachen kann,

Garagenrabatt – das Fahrzeug wird nachts immer in einer verschlossenen Garage geparkt,

Einzelfahrerrabatt – das Auto wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt,

Partnerrabatt – das Auto wird nur vom Versicherungsnehmer und seinem Ehepartner gefahren.

Rabatte sind verlockend, denn sie senken den Beitrag zum Teil erheblich.

AWD-Tipp: Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die selbst gewählten Auflagen auch einhalten können, lassen Sie lieber die Finger davon. Denn im Schadenfall prüft der Versicherer die Einhaltung penibel. Bei Nichtbeachtung können Strafen drohen, z.B. in Form doppelter Jahresbeiträge.

Schadenfall – Wann lohnt es sich selbst zu zahlen?

Einen Unfall zu verursachen, kann für Sie als Autofahrer trotz Versicherung teuer werden. Der Grund: Die Versicherung kürzt den Schadenfreiheitsrabatt oder ersetzt diesen sogar durch einen Aufschlag. Die Folge: Auch bei teuren Schäden kann es lohnenswert sein, die Rechnung selbst zu bezahlen.

Die Versicherer informieren meist von sich aus bei Schäden (meist 500 oder 1.000 Euro), was Sie weniger kostet. Sie können die Kosten aber auch direkt online mit Hilfe unseres Schadenfreiheits-Vorteilsrechners kalkulieren. Aber auch bei höheren Schäden können Sie beim Versicherer eine solche Kalkulation anfordern und entscheiden, was für Sie günstiger ist.

Nach einem Schaden haben Sie (aber auch der Versicherer) ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Achtung: Versicherungsgesellschaften informieren sich gegenseitig, wie lange ein Kunde unfallfrei gefahren ist. So lehnen einige Versicherer in der Vollkasko Bewerber mit Vorschäden ab oder versichern diese nur gegen Aufschlag.

Sonderkündigungsrecht im Schadenfall - Welche Fristen gelten?

Wenn SIe nach einem Schadenfall die Versicherung wechseln möchten, haben Sie ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht.