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AWD-Tipps rund um die Kfz-Versicherung, die Ihnen bares Geld sparen!

AWD-Tipps, die Ihnen bares Geld sparen
 

AWD Kfz-Versicherungsvergleich – Was ist bei An- oder Ummeldung zu beachten, wenn eine eVB benötigt wird?

Sie können direkt auf unseren AWD-Seiten einen Vergleich rechnen und die neue Versicherung auch gleich online abschließen, wenn Sie bereits eine Versicherung für Ihr bestehendes Fahrzeug haben und diese Versicherung zum Jahresende wechseln möchten.

Sollten Sie einen Wagen anmelden oder ummelden müssen, weil Sie z.B. ein Neufahrzeug gekauft haben, dann benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Zulassung Ihres Fahrzeugs. In diesem Fall stellen Sie bitte eine Anfrage auf Beratung. Unser Berater wird dann den Vergleich für Sie rechnen und Ihnen die nötige eVB umgehend zukommen lassen. Anschließend hilft er Ihnen auch beim Abschluss der Versicherung.

Kfz-Haftpflichtversicherung – Was ist zu beachten?

Ein Auto darf in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzt werden, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Damit ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine der wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Es soll sichergestellt werden, dass alle Schäden, für die ein Autofahrer verantwortlich ist, dem Geschädigten ersetzt werden, unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Fahrers oder Fahrzeughalters.

Tipps bei Haftpflichtschäden: Überprüfen Sie, ob es sich lohnt, einen Haftpflichtschaden selbst zu bezahlen. Dies ist bei Bagatellschäden meist sinnvoll. Nach einem Schaden, den der Versicherer reguliert, werden Sie – unabhängig von der Schadenhöhe – in eine höhere Schadenfreiheit- oder Schadenklasse gestuft. Ihr Versicherer sagt Ihnen, bis zu welcher Höhe eine Schadenübernahme lohnt.

Bei Schäden innerhalb Deutschlands, bei denen der Verursacher nicht versichert ist, Fahrerflucht begangen hat oder den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat, wenden Sie sich an die "Verkehrsopferhilfe" – Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg. Dieser Verein kümmert sich um die Regulierung von Personenschäden.

Kfz-Teilkaskoversicherung – Für wen empfehlenswert?

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind immer nur die Schäden Dritter abgesichert. Um die Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken, wird eine sog. Kaskoversicherung benötigt. Es gibt hier zwei Varianten, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung schützt bei Diebstahl-, Brand-, Hagel/Sturm- und Glasbruchschäden sowie bei Wildunfällen. Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (mindestens 150 EURO je Schadenfall) können erhebliche Beitragsersparnisse erzielt werden.
AWD-Tipp - Haarwildschaden: Nach der Kollision mit einem Tier legen Sie dieses an den Fahrbahnrand. Nehmen Sie es auf keinen Fall mit (Tollwut, Beweissicherung).
Rufen Sie die Polizei. Lassen Sie sich eine Bescheinigung, mit der die Fahrzeugbeschädigung dokumentiert wird, zur Vorlage bei der Versicherungsgesellschaft ausstellen.

Kfz-Vollkaskoversicherung – Für wen empfehlenswert?

Die Vollkaskoversicherung tritt zusätzlich zum Deckungsumfang der Teilkaskoversicherung auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug ein, und zwar auch dann, wenn sie vom Fahrer selbst verursacht wurden. Ebenfalls abgedeckt sind Vandalismusschäden.

Die Entschädigungshöchstgrenze in der Vollkaskoversicherung ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.

Durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes (mindestens 150 EURO je Schadenfall) können erhebliche Beitragsersparnisse erzielt werden. Sie können ebenso wie in der Teilkaskoversicherung auch in der Vollkaskoversicherung einen Selbstbehalt vereinbaren.

AWD-Tipp – Vollkasko oder Teilkaskoversicherung: Wenn Sie bei der Haftpflicht in einer niedrigen Schadenfreiheitsrabatt-Stufe liegen, kann sich für die Kaskoversicherung der Vergleich zwischen dem Beitrag für Teilkasko und Vollkasko lohnen. Grund: In der Vollkasko- gibt es wie in der Haftpflichtversicherung ein Rabattsystem. Die Teilkasko-Prämie hingegen liegt konstant bei 100 Prozent.

Versicherung wechseln / kündigen – Wie wechseln Sie eine Versicherung richtig?

So wechseln Sie Ihre Kfz-Versicherung: Starten Sie zunächst den AWD Kfz-Tarifvergleich und suchen Sie sich eine Kfz-Versicherung mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis aus.
Die Berechnung ist völlig unverbindlich und anonym. Wenn Ihnen ein Angebot zusagt, beantragen Sie den Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug direkt online.

Bei einem reinen Versichererwechsel wird die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) direkt an die Zulassungsstelle versandt. Ihren Versicherungsschein und alle notwendigen Unterlagen erhalten Sie vom Versicherer per Post.
Jetzt ist es noch erforderlich, dass Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung kündigen.
Jede Kündigung muss in Schriftform erfolgen, also z.B. durch Brief oder Telefax.
Sie können zur Kündigung ganz einfach unsere Vorlage verwenden. Kündigen Sie auf jeden Fall mit Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer. Ihre Kündigung muss einen Monat vor Ablauf der bisherigen Versicherung dem derzeitigen Versicherer vorliegen. Beim Versicherungswechsel zum 01.01. müssen Sie also zum 30.11. gekündigt haben.

Versicherungsbedingungen – Worauf müssen Sie beim Kleingedruckten achten?

Wie in allen Versicherungssparten muss der Versicherungsnehmer auch bei der Kraftfahrtversicherung auf einige Dinge achten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dies sind vor allem:
  • Der Fahrer muss in Besitz eines gültigen Führerscheines sein.
  • Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug betriebstauglich ist (z.B. keine abgefahrenen Reifen, keine defekten Bremsen).
  • Schäden müssen dem Versicherer innerhalb einer Woche schriftlich gemeldet werden.

Bei einem Unfall sind Schadenminderungs- und Aufklärungspflichten zu beachten,
z.B.:
  • Hilfeleistungen an der Unfallstelle nicht unterlassen.
  • Keine Fahrerflucht begehen.
  • Keine wahrheitswidrigen Angaben machen.
  • Es dürfen keine Schuldanerkenntnisse an der Unfallstelle gemacht werden.

Versicherungssumme – Was ist empfehlenswert?

Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Wahl zwischen mehreren Kombinationen.

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen bei:
7.500.000,- EURO für alle geschädigten Personen und ist je Person auf 2.500.000,- EURO begrenzt..
500.000,- EURO für Sachschäden und 50.000,- EURO für Vermögensschäden.

Die Mindestsummen lassen sich auf max.10 Mio. EURO je geschädigter Person und 50 Mio. / 100 Mio. EURO für Sachschäden und Vermögensschäden erweitern.

AWD-Tipp:
Die Beitragsunterschiede zwischen Mindestsummen und 50 Mio.-Deckung sind marginal. Da Sie laut Gesetz in unbegrenzter Höhe haften, empfehlen wir in jedem Fall für die Haftpflichtversicherung die Höchsthaftpflichtversicherungssumme.